Pressebereich der Faszination Modellbahn

Im Pressebereich der der Faszination Modellbahn stehen Ihnen alle presserelevanten Informationen auf einer Seite zur Verfügung. Die Fotos der Bildergalerie sind ausschließlich der redaktionellen Berichterstattung vorbehalten und dürfen nicht für werbliche Zwecke genutzt werden. Eine Ausnahme bilden die teilnehmenden Aussteller zur Bewerbung Ihrer Messebeteiligung oder Reiseveranstalter. Die Veröffentlichung ist kostenfrei, Beleg oder Link zur Publikation erbeten. Vernetzen Sie sich mit uns auch auf Facebook, YouTube und Instagram. Vielen Dank.

+49 (0) 7025 9206-100presse@messe-sinsheim.de

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Pressemeldungen

Akkreditierung

Als bereits bei der Messe Sinsheim GmbH registrierter Pressevertreter erhalten Sie zu den Messen automatisch ca. 2 Wochen vor der Messe einen Presse-Akkreditierungscode, mit dem Sie sich online zu der von Ihnen gewünschten Messe akkreditieren und selbst Ihren personalisierten Presseausweis ausdrucken können. Dieser Presseausweis ermöglicht Ihnen an allen Messetagen den freien Zugang zur Messe mit Begleitperson. Kostenfreies Parken ist am Maimarktgelände Mannheim leider nicht möglich.

Falls Sie noch nicht als Pressevertreter bei der Messe Sinsheim GmbH registriert sind, möchten wir Sie bitten uns eine Kopie Ihres gültigen Presseausweis sowie die Information für welche Medien Sie schreiben oder welche Berichterstattung Sie von unserer Messe vornehmen werden per E-Mail zu senden. Nach Prüfung der Legitimation erhalten Sie dann ebenfalls einen Akkreditierungscode per E-Mail und werden mit in den Verteiler aufgenommen.

Eine kurzfristige Akkreditierung vor Ort ist leider nicht möglich.

Als Legitimation werden anerkannt:

  • der gültige bundeseinheitliche Journalistenausweis, der von verschiedenen Berufsverbänden ausgestellt wird
  • der gültige Journalistenausweis von anerkannten berufsständischen Verbänden

Bitte beachten Sie, dass Presseausweise nur für namentlich benannte Redaktionsmitglieder und Journalisten bestimmt sind, sie können nicht für Mitarbeiter der Verlagsleitung, Anzeigen- oder Werbeabteilung angefordert werden. Ein Anspruch auf Ausstellung eines Presseausweises besteht nicht. In Einzelfällen behält sich der Veranstalter eine Ablehnung vor.

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