10. Faszination MODELLBAHN Mannheim 2025: Auf- und Abbauinformation
Stand: 03/2024
Messetermin
7. – 9. März 2025, Maimarktgelände Mannheim
Aufbau
Offizieller Aufbau ist von Mittwoch, den 05.03.2025 bis Donnerstag, den 06.03.2025 jeweils von 8 bis 20 Uhr. Bei unseren Messen gibt es keine Aufbauausweise!
Zum Schutz gegen Diebstahl müssen die Aufbauzeiten zwingend eingehalten werden. Wir möchten alle ausstellenden Firmen darum bitten, mit mindestens einer Person bis zum Aufbauende am Messestand präsent zu sein. Zum Aufbauende werden die Hallen vom Sicherheitsdienst geräumt. Gibt es Firmen, die zu diesem Zeitpunkt den Aufbau noch nicht abgeschlossen haben, kann eine Verlängerung der Aufbauzeit nur dann gestattet werden, wenn auf Kosten der ausstellenden Firma eine Person des Sicherheitsdienstes den Aufbau dieser Firma überwacht. Die Kosten für eine Person des Sicherheitsdienstes beträgt ca. 25,- €/Stunde zzgl. MwSt.
Das Befahren der Maimarkthalle ist über die zwei Rolltore im hinteren Bereich der Halle aber nur zum entladen und beladen der Fahrzeuge gestattet. Das Befahren der Maimarkthalle geschieht auf eigene Gefahr. Die seitlichen Türen haben eine Größe von 1,95 x 2,10 m und können mit größeren Fahrzeugen nicht durchfahren werden.
Befahren des Maimarktgeländes bzw. Einfahrtskaution
Das Befahren des Maimarktgeländes (Zufahrt über TOR 2) während des Aufbaus ist mit einem gültigen Parkausweis oder gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 50,- € pro PKW und 100,- € pro LKW möglich. Ein Anhänger zählt als separates Fahrzeug.
Parkausweise sind mit einem BARCODE versehen und müssen bei der Einfahrt gescannt werden. Bei Ausfahrt bis Aufbauende (Donnerstag 20 Uhr) wird Ihnen die Kaution zurückerstattet. Danach verfällt die Kaution.
Öffnungszeiten der Messe
Für Besucher gelten folgende Öffnungszeiten:
Freitag bis Sonntag, den 07. – 09. März 2025 von 9.00 – 17.00 Uhr
Öffnungszeiten für Aussteller:
Täglich 1 Stunde vor bzw. 1 Stunde nach den Öffnungszeiten für Besucher
Das Betreten des Maimarktgeländes während der Messe ist nur gegen Vorlage Ihres Aussteller-Ausweises gestattet.
Das Befahren des Maimarktgeländes während der Messe ist nur mit Ihrem Aussteller-Ausweis und einem gültigen Parkausweis möglich. Zum Zwecke von Anlieferungen können Sie gegen Zahlung von 50,- € Kaution für insgesamt 1 Stunde ebenfalls das Maimarktgelände befahren.
Falls Sie bis zum Aufbaubeginn Ihre Rechnungen noch nicht ausgeglichen haben, müssen Sie dies vor der Messe im Messeleitungsbüro nachholen. Es können keine Schecks als Zahlungsmittel akzeptiert werden.
Abbau
Der Abbau findet am Sonntag, den 09. März 2025 von 17.00 Uhr bis 22.00 Uhr, sowie am Montag, den 10. März 2025 von 8.00 – 16.00 Uhr statt. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass am letzten Messetag vor Messeschluss um 17.00 Uhr kein Abbau des Messestandes gestattet ist.
Parkplätze zu Messezeiten
PKW – Parkplätze (bis 3,4 to.)
Es stehen innerhalb des Maimarkgeländes (Zufahrt über TOR 2) eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen für Aussteller zur Verfügung. Der Preis für PKW-Parkausweis innerhalb des Maimarktgeländes beträgt 42,02 € zzgl. MwSt. und kann mit dem Online-Bestell-System bestellt werden. Eine Parkfläche auf dem gebuchten Parkbereich kann nicht garantiert werden!
Die Parkscheine haben Gültigkeit für die Aufbau- und Messetage. Die Parkausweise müssen sichtbar am Fahrzeug angebracht werden. Die Parkscheine sind mit einem BARCODE versehen und müssen bei der Einfahrt gescannt werden.
Falls Sie außerhalb des Maimarkgeländes auf den Besucherparkplätzen P6 bis P8 parken möchten, müssen Sie täglich eine Parkgebühr von maximal 6,- € bezahlen.
Anhänger – Parkplätze
Es gibt keine separaten Anhänger-Parkausweise! Falls Sie Ihren Anhänger innerhalb des Maimarktgeländes parken möchten, müssen Sie sich einen zusätzlichen PKW-Parkausweis für 42,02 € zzgl. MwSt. bestellen. Die Parkausweise müssen sichtbar am Anhänger angebracht werden.
Falls Sie außerhalb des Maimarktgeländes Ihren Anhänger parken möchten, können Sie dies ebenfalls auf den Besucherparkplätzen P6 bis P8 für eine Parkgebühr von maximal 6,- € pro Tag.
LKW – Parkplätze (3,5 – 7,5 to.)
Es stehen innerhalb des Maimarktgeländes (Zufahrt über TOR 2) eine begrenzte Anzahl an LKW-Parkplätze zur Verfügung. Der Parkausweis für LKW kostet 63,03 € zzgl. MwSt. und kann mit dem Online-Bestell-System bestellt werden. Eine Parkfläche auf dem gebuchten Parkbereich kann nicht garantiert werden!
Die Parkscheine haben Gültigkeit für die Aufbau- und Messetage. Die Parkausweise müssen sichtbar am Fahrzeug angebracht werden. Die Parkscheine sind mit einem BARCODE versehen und müssen bei der Einfahrt gescannt werden.
Außerhalb des Maimarktgeländes stehen auf P4 weitere 20 LKW-Parkplätze für eine Gebühr von 10,- € pro Tag zur Verfügung. Die Parkgebühr für P4 wird über ein Parkautomat erhoben.
Wohnwagen und Wohnmobil Stellplätze
Wohnmobile (keine Wohnwagen) können auf dem Wohnmobil-Stellplatz in der Hans-Thoma-Straße 3 in Mannheim-Neuostheim (15 Stellplätze) abgestellt werden. Es entstehen folgende Gebühren, Stellplatz 10,- €/24 Std., Strom 1,- €/1 kWh und Wasser 1,- €/100 ltr.. Diese Gebühren müssen am Parkscheinautomat im Voraus bezahlt werden. Der Parkschein muss sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Es steht eine Toilette am Technikgebäude zur Verfügung. Weitere Infos unter www.wohnmobil-mannheim.de! Das Maimarktgelände ist zu Fuß in ca. 10 Minuten zu erreichen.
Alternativ können Sie mit Wohnwagen oder Wohnmobile auf Parkplatz P 6 (keine Höhenbeschränkung) übernachten. Die Parkgebühren auf P 6 betragen maximal 5,- € am Tag. Es stehen auf dem Parkplatz P 6 kein Strom- und Wasseranschluss sowie keine Toilette zur Verfügung.
Projektleitung
Die Messeleitung ist für alle Belange der Aussteller im Messeleitungsbüro oder per Telefon erreichbar.
Tel.: +49 7025 9206-102
Lieferanschrift zur Faszination Modellbahn Mannheim
Die Lieferanschrift lautet zur Auf- u. Abbauzeit sowie während der Messezeit wie folgt:
Maimarkthalle Mannheim
Faszination MODELLBAHN Mannheim
Name des Ausstellers, Ansprechpartner vor Ort, Halle, Stand-Nr.
Xaver-Fuhr-Straße 101
68163 Mannheim
Betrieb von Fernsteueranlagen
Der Betrieb von Fernsteueranlagen in den Hallen ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen 2,4 GHz Anlagen. In Ausnahmefällen kann ein Sender, mit schriftlicher Genehmigung der Messeleitung, ohne HF-Modul in Betrieb genommen werden. Wir bitten Sie diese Aufforderung aus Sicherheitsgründen auf Grund aller inner- und außerhalb der Hallen stattfindenden Aktionen zu befolgen.
Brandschutzbestimmungen
Leicht entflammbare, brennend abtropfende oder toxische Gase bildende Materialien wie Styropor oder ähnliches dürfen nicht verwendet werden.
Dekorationsmaterialien müssen entsprechend DIN 4102 mindestens B 1, d.h. schwer entflammbar sein. Die Verwendung von brennbarem Dekorationsmaterial ist nur zulässig, wenn entweder
- ein Prüfzeugnis über die B1-Zulassung vorliegt
- das Material mit einem zugelassenen Flammschutzmittel imprägniert wurde
- bei einem Brandversuch die Unbedenklichkeit festgestellt werden kann
Sollten Sie dies nicht beachten, muss das Dekorationsmaterial entfernt werden. Die Bestätigung über die Schwerentflammbarkeit bzw. über die vorschriftsmäßig durchgeführte Imprägnierung kann durch das Bauordnungsamt Friedrichshafen gefordert werden.
Gasflaschen, Propan- (Butan-) Flaschen
Gasflaschen und Propan- (Butan-) Flaschen sind grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme-Genehmigung muss rechtzeitig schriftlich bei der Messe Sinsheim GmbH beantragt werden!
Prospektverteilung
Eine Verteilung von Drucksachen jeglicher Art außerhalb Ihres Standes und auch auf den Parkplätzen ist nicht gestattet. Wir bitten Sie dies zu beachten
Bitte leiten Sie diese Informationen auch an Ihre Messebaufirma weiter!